Anmeldung der Schulanfänger 2017/2018 |
Die Anmeldung der Schulanfänger für
das Schuljahr 2017/2018 erfolgt am |
03.
Mai 2016,
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9.00 – 11.00 Uhr und 13.30 – 15.00 Uhr im Sekretariat unserer Grundschule. |
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Die Erziehungsberechtigten der schulpflichtigen Kinder erhalten hierzu eine Einladung mit beigefügtem Einschulungsbogen. Schulpflichtig
werden alle Kinder, die bis zum 30.09.2017 das sechste Lebensjahr
vollendet haben. Kinder, die nach dem 30.09.2017 das sechste Lebensjahr
vollenden (bis 31.12.2017), können eingeschult werden, wenn sie die
erforderliche Schulfähigkeit besitzen. Mit der Anmeldung werden diese
Kinder (Kann-Kinder) schulpflichtig. Die
Anmeldung erfolgt so frühzeitig, damit Kinder mit nicht ausreichenden
Sprachkenntnissen die Chance bekommen, ein Jahr lang vor der Einschulung
Sprachfördermaßnahmen zu erhalten. Zur
Anmeldung sind der ausgefüllte Einschulungsbogen sowie ein
standesamtlicher Geburtsnachweis mitzubringen.
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