Anmeldung der Schulanfänger 2017/2018

 Die Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2017/2018 erfolgt am

03. Mai 2016,

9.00 – 11.00 Uhr und 13.30 – 15.00 Uhr im Sekretariat unserer Grundschule.

Die Erziehungsberechtigten der schulpflichtigen Kinder erhalten hierzu eine Einladung mit beigefügtem Einschulungsbogen.

Schulpflichtig werden alle Kinder, die bis zum 30.09.2017 das sechste Lebensjahr vollendet haben. Kinder, die nach dem 30.09.2017 das sechste Lebensjahr vollenden (bis 31.12.2017), können eingeschult werden, wenn sie die erforderliche Schulfähigkeit besitzen. Mit der Anmeldung werden diese Kinder (Kann-Kinder) schulpflichtig.

Die Anmeldung erfolgt so frühzeitig, damit Kinder mit nicht ausreichenden Sprachkenntnissen die Chance bekommen, ein Jahr lang vor der Einschulung Sprachfördermaßnahmen zu erhalten.

Zur Anmeldung sind der ausgefüllte Einschulungsbogen sowie ein standesamtlicher Geburtsnachweis mitzubringen. Die Kinder müssen bei der Anmeldung nicht vorgestellt werden.